Mitgliedschaft

Mitglied des Jugendring Westsachsen e.V. können, nach § 4 (3) der Satzung, alle im Landkreis Zwickau tätigen Jugendvereine, Jugendverbände, Jugendgruppen, Jugendinitiativen, Jugendeinrichtungen und weitere Einrichtungen, welche eine Förderung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe erhalten, werden. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind die Anerkennung der sächsischen Verfassung sowie der Satzung des Jugendringes. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, verpflichtet jedoch zur Mitarbeit. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einer fördernden Mitgliedschaft als natürliche und juristische Person.

Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit im Jugendring haben und Mitglied werden möchten, nutzen Sie bitte den "Antrag auf Mitgliedschaft", welchem Sie bitte, als juristische Person, Ihre Satzung oder Ordnung beilegen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand zum nächst möglichen Termin mit einfacher Mehrheit.