Satzung

Jeder Verein muss über eine Satzung verfügen.  Die Satzung soll gemäß der §§ 57, 58 BGB den Namen und den Sitz des Vereins, den Zweck des Vereins, Bestimmungen über den Mitgliedereintritt und -austritt, die Beitragspflicht, die Bildung des Vorstandes und eine Bestimmung, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, enthalten.

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Satzung des Vereins Jugendring Westsachsen e.V.: