Stellungnahme Jugendring Westsachsen und Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen (Regionalstelle Chemnitz) zu der Fortschreibung des Teilfachplanes für die Leistungsbereiche §§ 11 – 14, § 16 SGB VIII sowie Frühe Hilfen:
„Der vorliegende Plan ist in seiner Gesamtheit ein guter und wichtiger Beitrag für den gesamten Prozess der integrierten Sozialraumplanung. Diese Fortschreibung stellt eine ehrliche Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote für Leistungsbereiche §§ 11 – 14, § 16 SGB VIII sowie Frühe Hilfen dar. Es werden in der Fortschreibung auch Baustellen der bestehenden Förderung klar benannt und Handlungspotenziale aufgezeigt. Der Plan trifft klare Aussagen zu Entwicklungstendenzen und zu Herausforderungen der Jugendhilfelandschaft.
Es ist nun an dem Kreistag die richtigen und wichtigen Schlüsse zu ziehen um die Jugendhilfe im Landkreis Zwickau auf gesunde und nachhaltige Füße zu stellen. Besonders löblich war der Planungsprozess. Dieser war von einer breiten Beteiligung gekennzeichnet. Auch wenn die Beteiligung bei der Jugendbefragung und die Konstruktion dieser sicherlich noch ausbaufähig ist, so war doch die Beteiligung der Träger der freien Wohlfahrtspflege bzw. Jugendhilfe an den Planungsraumgesprächen und die Berücksichtigung der Rückmeldungen der Leistungserbringer stets gewährleistet und möglich.
Für 2024 ist es nun notwendig sich partnerschaftlich und auf Augenhöhe an die Umsetzung dieses Teilfachplanes zumachen. Besonders wichtig erscheint uns dabei das Ziel was in Punkt 7.2. niedergeschrieben ist: „… [Es] entsteht eine bedarfsgerechte zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfeinfrastruktur, die anschlussfähig an andere Jugendhilfebereiche bleibt und ausreichend Planungs- und Finanzierungssicherheit für die leistungserbringenden Träger bietet.““