Mitgliedschaft
Mitglied des Jugendring Westsachsen e.V. können, nach § 4 (3) der Satzung, alle im Landkreis Zwickau tätigen Jugendvereine, Jugendverbände, Jugendgruppen, Jugendinitiativen, Jugendeinrichtungen und weitere Einrichtungen, welche eine Förderung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe erhalten, werden. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind die Anerkennung der sächsischen Verfassung sowie der Satzung des Jugendringes. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, verpflichtet jedoch zur Mitarbeit. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einer fördernden Mitgliedschaft als natürliche und juristische Person.
Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit im Jugendring haben und Mitglied werden möchten, nutzen Sie bitte den "Antrag auf Mitgliedschaft", welchem Sie bitte, als juristische Person, Ihre Satzung oder Ordnung beilegen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand zum nächst möglichen Termin mit einfacher Mehrheit.
Wir sind Mitglied im:
- Jugendhilfeausschuss Landkreis Zwickau
- Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. / KJRS
- Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e.V. / AGJF e.V. Sachsen
- Netzwerk Jugendringe
- Fachbeirat des Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls
- Bündnis für Demokratie und Toleranz in der Region Zwickau
- Begleitausschuss der Zwickauer Partnerschaft für Demokratie
- Regionalbeirat "Wir für Sachsen"
- Facharbeitsgruppen des Landkreis Zwickau
- Zukunftsregion Zwickau e.V., zugleich Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Zwickauer Land
- Region Schönburger Land e.V., zugleich Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Schönburger Land
- Arbeitskreis Schule-Wirtschaft