19.05.2021, 09:00 Uhr

Update - Übersicht zu Möglichkeiten kostenloser Schnelltestung im Landkreis Zwickau

Wichtig ist es, die Krankenkassenkarte dabei zu haben. Eine vorherige Terminvereinbarung/-abfrage wird empfohlen!

Folgende Hinweise zur Testpflicht sind vom Sächsischen Sozialministerium in ihren FAQ’s veröffentlicht:


Was gilt? Testverpflichtung für die Beschäftigten
Welche Testart ist gemeint? Schnelltest oder Selbsttest
Wie oft ist zu testen? Zweimal wöchentlich
Wer ist dafür verantwortlich? Beschäftigte und Träger (für Testangebot)
Ab wann gilt die Regelung? Ab sofort


Der kostenfreie Bürgertest gilt als Testnachweis und sollte beim Arbeitgeber hinterlegt sein.
Für alle Beschäftigten der Angebote der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe sowie in Angeboten nach §§ 11 bis 14 und § 16 SGB VIII existiert eine Testpflicht!


Zurück